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Kanzlei

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Buch-Tipp: Akten der Partei-Kanzlei der NSDAP: Rekonstruktion eines verlorengegangenen Bestandes. Sammlung der in anderen Provenienzen überlieferten Korrespondenzen, ... Mikrofiche-Edition mit Ergänzungsbänden Die Beschreibung für das Buch "Akten der Partei-Kanzlei der NSDAP: Rekonstruktion eines verlorengegangenen Bestandes. Sammlung der in anderen Provenienzen überlieferten Korrespondenzen, . . . Mikrofiche-Edition mit Ergänzungsbänden" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür...

Der Ausdruck Kanzlei (v. italien. cancelli Trennschranken für Arbeitsräume) genannt einen bzw. mehrere Arbeitsräume eines Rechtsanwalts (Anwaltskanzlei) oder einer Behörde.

Ab dem 4 Jahrhundert gab es erstmals eine Apostolische Kanzlei als Einrichtung der römischen Kurie, später wurde der Begriff für Behörden der langobardischen und fränkischen Könige übernommen. Leiter war ein Kanzler bzw. Erzkanzler.

Im Mittelalter war die Kanzlei eine fürstliche oder städtische Behörde, die den Schriftverkehr führte und archivierte und für Beurkundungen zuständig war, wodurch sie seit dem Mittelalter hohe Bedeutung erlangte.

Die auf den Kanzleien übliche allgemeine Kanzleisprache bot Martin Luther die Voraussetzung der Schaffung einer einheitlichen deutschen Schriftsprache.

Der Begriff Reichskanzlei wurde neben Hofkanzlei bereits für Behörden in dem Heiligen Römischen Reich benutzt. Seit 1620 gab es eine österreichische Hofkanzlei, sie war die zentrale Behörde für die österreichischen Reichsländer. Nach der Reichsgründung von 1871 genannte die Reichskanzlei das Büro des Reichskanzlers.


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